Inklusion am Arbeitsplatz

Inklusion am Arbeitplatz wird von vielen Unternehmen leider immer noch sehr zurückhaltend behandelt. Dabei können Menschen mit Behinderung im Unternehmen nicht nur produktiv leisten, sondern sie bringen Vielfalt in die Belegschaft.

Spricht man aber über Behinderungen, denkt man instinktiv beispielsweise an Menschen mit einer Querschnittlähmung, die im Rollstuhl sitzen, oder an Blinde. Seltener jedoch wird über Menschen mit einer Lernschwierigkeit gesprochen. Denn leider wird diesen Menschen häufig die Befähigung einer Tätigkeit in der »freien« Wirtschaft abgesprochen. Stattdessen finden sie Beschäftigung in den vielen Behindertenwerkstätten, die von der Caritas und anderen Wohlfahrtsverbänden betrieben werden. Diese Verbände nehmen seit geraumer Zeit den Begriff der Inklusion auf und setzen ihn in ihren Arbeitsfeldern um. Das bedeutet konkret, dass in den Werkstätten für Menschen mit Behinderung ein Qualifizierungsprogramm installiert ist, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf den Einsatz im ersten Arbeitsmarkt vorbereiten soll. 

So führt der Caritasverband Freiburg-Stadt e. V. im kleinen Ort Heitersheim im Markgräfler Land ein inklusives Café artis, in dem Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam arbeiten. Die Beschäftigten sind angestellt in der Freiburger Behindertenwerkstätte der Caritas. Im Café artis finden diese neben einer interessanten Tätigkeit in der Gastronomie eben auch die Möglichkeit, sich eine berufliche Perspektive aufzubauen. Das inklusive Projekt des Caritasverbands im Café artis wird aufgrund dieser speziellen Chancen für Menschen mit Behinderung vom Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz des Landes Baden-Württemberg gefördert. Diese und die vielen anderen inklusiven Projekte zeigen, dass eine Behinderung, und das bedeutet auch eine Lernschwierigkeit, nicht zwangsläufig die Chancen auf ein selbstbestimmtes Berufsleben durchkreuzt. Und für die Unternehmen bedeuten diese Initiativen, dass sie bei der Schaffung beruflicher Perspektiven für Menschen mit Behinderung nicht nur für den Good-Will positive Anerkennung erhalten, sondern auch einen motivierten Mitarbeiter gewinnen, der seinen Part in der Wertschöpfung des Unternehmens einbringen kann. 

Anregung für Ihr Unternehmen 

Belassen Sie es nicht dabei, sich mit der Ausgleichsabgabe »freizukaufen«. Nutzen Sie die Chance, mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung Ihre Belegschaft zu bereichern. Denken Sie beispielsweise darüber nach, ob Sie nicht auch einen Job für Menschen mit Lernschwierigkeit schaffen können. Die Wohlfahrtsverbände an Ihrem Standort sind Ihnen dabei behilflich, die Stelle so zu gestalten, dass Ihr neuer Mitarbeiter seine Aufgaben optimal erfüllen kann.